Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Wochentag, 11. April 2024, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Übereinkommen: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 und zu weiteren Maßnahmen (20/10820) im Bundestag eingebracht. Der Entwurf ist zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen worden. Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt. Außerdem soll das Finanzverwaltungsgesetz dahingehend geändert werden, dass dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auch für das BEPS-MLI die Aufgabe der zuständigen Behörde obliegt.
Lebensmittel: Die AfD-Fraktion ist gegen die geplante Einschränkung der Werbung für Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalt, die sich an Kinder und Jugendliche wendet. Die Abgeordneten fordern in einem Antrag (20/10976) stattdessen, die bestehenden freiwilligen Selbstverpflichtungen der Werbewirtschaft in Form der Verhaltensregeln des Deutschen Werberates über sämtliche Formen der kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel in der Fassung von Juni 2021 anzuerkennen. Darüber hinaus soll die Wirkung freiwilliger Selbstverpflichtungen der Werbewirtschaft durch ein geeignetes staatliches Monitoring im Hinblick auf Gesundheitsparameter von Kindern und Jugendlichen überprüft werden. Die Vorlage wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft weiterberaten.
Fleisch: Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag mit dem Titel „Kulturgut Fleisch schützen – Kennzeichnungspflicht für künstlichen Fleischersatz aus dem Labor“ (20/10977) eine „ersichtliche Kennzeichnung“ auf Produkten, die aus Fleischersatz bestehen oder einen solchen enthalten. Außerdem sollte Laborfleisch nicht unter „traditionellen Bezeichnungen wie Fleisch“ angeboten werden dürfen. Die Abgeordneten begründen ihren Vorschlag damit, dass für die Herstellung „zellbasierter Fleischimitate“ Stammzellen aus der Muskulatur eines lebenden Tieres oder embryonale Stammzellen notwendig seien und bei deren Entnahme Muttertier und ungeborener Embryo sterben würden. Weitere Beratung erfährt die Vorlage im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Medizinstudium: Die Unionsfraktion sich für Neuregelungen im praktischen Jahr (PJ) des Medizinstudiums ein. Medizinstudenten im PJ trügen wesentlich zum Gelingen der klinischen Patientenversorgung bei. Sie unterstützen den Klinikablauf als günstige oder teilweise sogar kostenlose Arbeitskräfte, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/10978), der zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Nicht selten zahlten Universitätskliniken den PJ-Studenten eine Aufwandsentschädigung, die jedoch geringer ausfalle als der gesetzliche Mindestlohn. Aufgrund der weitgehend nicht entlohnten Tätigkeit müssten sich viele Studenten ihren Lebensunterhalt in der knappen Freizeit zusätzlich verdienen. Infolge der unterschiedlichen Aufwandsentschädigungen sei es eine übliche Praxis, dass sich Studenten die Klinik, in der sie ihr PJ absolvieren wollen, anhand der Vergütung aussuchten. Ferner birgt nach Auffassung der Abgeordneten auch die Fehlzeitenregelung Optimierungsbedarf. Bisher stünden für das gesamte Jahr insgesamt 30 Fehltage zur Verfügung. Jedoch dienten die Fehltage nicht ausschließlich der Erholung oder Vorbereitung auf das dritte Staatsexamen, sondern seien gleichzeitig Krankheitstage, die wie übliche Fehltage gezählt würden. Dies führe dazu, dass eigentlich kranke PJ-Studenten nicht selten zur Ausbildungsstätte gingen. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, in Absprache mit den Ländern eine möglichst einheitliche Aufwandsentschädigung für die Ableistung des PJ festzulegen, damit das Auswahlkriterium nicht primär die Höhe der Vergütung, sondern das Lehrangebot sei. Krankheits- und Fehltage im PJ sollten in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) getrennt werden. Zudem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, als Medizinstudent mit vorheriger Berufsausbildung einen KfW-Studienkredit in den Semestern beziehen zu können, in denen das PJ abgeleistet wird.
Approbation: Die AfD-Fraktion fordert ein einheitliches Prüfverfahren für Ärzte mit Studienabschluss in Drittstaaten. Durch fehlende Fachkenntnisse ausländischer Ärzte aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten, drohten Gefahren für die Patienten, heißt es in einem Antrag der Fraktion (20/8356), der federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird. Der 121. Deutsche Ärztetag habe im Mai 2018 zur Integration ausländischer Ärzte in das deutsche Gesundheitswesen festgestellt, dass die bisherigen Kenntnisprüfungen nicht ausreichten, zumal die dabei zutage tretenden Kenntnisse nicht selten im Gegensatz zur behaupteten Qualifikation stünden. Die Antragsteller fordern die Bundesregierung dazu auf, bundeseinheitlich sicherzustellen, dass ausländischen Ärzten aus Drittstaaten eine Berufserlaubnis oder Approbation grundsätzlich erst nach einer dem Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Prüfung erteilt wird. Die ausländischen Ärzte müssten zudem gute Deutschkenntnisse nachweisen.
(eis/11.04.2024)